Dieses Modul vermittelt die wichtigsten Regeln der Lebenshilfe für einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag. Die Teilnehmenden erfahren, welche Voraussetzungen vor der Nutzung erfüllt sein müssen, welche Daten und Informationen niemals in KI-Anwendungen eingegeben werden dürfen und warum KI-Ergebnisse stets kritisch geprüft werden müssen. Anhand konkreter Beispiele lernen sie zudem, wann KI-Inhalte zu kennzeichnen sind und wie sie bei Unsicherheiten richtig handeln.
Die Teilnehmenden können die Regeln der Lebenshilfe für den Einsatz von KI im Arbeitsalltag anwenden: Sie erkennen unzulässige Eingaben und sensible Daten, prüfen KI-generierte Ergebnisse kritisch, kennzeichnen KI-Inhalte angemessen und handeln bei Unsicherheiten entsprechend den geltenden Vorgaben.

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Künstliche Intelligenz (KI) kann bei organisatorischen und administrativen Aufgaben unterstützen – zum Beispiel beim Formulieren allgemeiner Texte oder beim Strukturieren von Ideen. Sie ist jedoch kein Ersatz für die fachliche, pädagogische, pflegerische oder organisatorische Verantwortung der Mitarbeitenden.
Die KI-Richtlinie der Lebenshilfe Altmühlfranken e. V. schafft dafür einen sicheren Rahmen. Sie schützt Klient*innen, Mitarbeitende und die Organisation.
KI darf im beruflichen Kontext nur genutzt werden, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
Sie haben diese verpflichtende Einführungsschulung mit bestandenem Frageteil absolviert.
Sie haben eine Gestattung durch die Geschäftsführung.
Sie verwenden ausschließlich freigegebene KI-Anwendungen.
Sie nutzen dafür ausschließlich den vorgesehenen betrieblichen Account.
Wichtig: Private KI-Accounts dürfen für berufliche Aufgaben nicht verwendet werden. Ist ein Tool oder ein Anwendungsfall nicht freigegeben, kann eine Prüfung über die Abteilungs- bzw. Bereichsleitung und die Geschäftsführung beantragt werden.
In KI-Systeme dürfen keine Informationen eingegeben werden, die sich auf eine bestimmte Person oder eine kleine Personengruppe beziehen. Das gilt auch dann, wenn kein Name genannt wird.
Dazu zählen beispielsweise:
Namen, Geburtsdaten, Adressen oder Kontaktdaten,
Gesundheitsinformationen, Diagnosen und Unterstützungsbedarfe,
persönliche Merkmale oder Ereignisse, durch die jemand erkennbar werden könnte,
Angaben zu Klientinnen, Angehörigen oder Kolleginnen.
Auch vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse bleiben außerhalb von KI-Anwendungen, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben sind und geeignete Schutzmaßnahmen bestehen. Dazu gehören etwa interne Konzepte, Planungen, nicht veröffentlichte Finanzdaten, Verträge oder rechtlich geschützte Dokumente.
KI kann sich irren, Inhalte erfinden oder einseitige Vorschläge machen. Deshalb gilt: Jedes KI-Ergebnis muss vor der Verwendung sorgfältig geprüft werden.
Prüfen Sie insbesondere:
Stimmt der Inhalt? Sind Angaben nachvollziehbar, vollständig und passend?
Ist der Inhalt fair und respektvoll? Werden Menschenwürde, Transparenz, Fairness und Nicht-Diskriminierung gewahrt?
Sind Rechte beachtet? Prüfen Sie Urheber-, Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte – besonders bei Bildern.
Passt der Inhalt zu unserer Aufgabe? Die fachliche Entscheidung bleibt immer bei Ihnen.
KI darf niemals zur Täuschung, Manipulation, Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit oder ungerechtfertigten Überwachung von Menschen eingesetzt werden.
Prüfen Sie KI-Ergebnisse nicht nur auf sachliche Richtigkeit, sondern auch darauf, ob sie Menschen fair und respektvoll darstellen. Achten Sie zum Beispiel auf pauschale Zuschreibungen, stereotype Rollenbilder, abwertende Formulierungen oder wichtige fehlende Perspektiven. Nutzen Sie KI-Ergebnisse nicht ungeprüft, wenn sie Personen oder Personengruppen betreffen.
Auch Angaben ohne Namen können sensibel sein: Mehrere Informationen zusammen können eine Person oder eine kleine Gruppe erkennbar machen. Verwenden Sie deshalb keine Fallbeispiele, Dokumentationen oder Kombinationen persönlicher Merkmale in KI-Anwendungen, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben sind und geeignete Schutzmaßnahmen bestehen.
Die aktuelle Liste freigegebener KI-Anwendungen, die geltenden Kennzeichnungs- und Freigabevorgaben sowie die zuständige Ansprechstelle finden Sie in der KI-Richtlinie beziehungsweise über Ihre Führungskraft. Bei Unsicherheit gilt: nicht eingeben, nicht veröffentlichen und vorab klären.
Eine Kennzeichnung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn Sie ein KI-Ergebnis fachlich geprüft und wesentlich bearbeitet oder ergänzt haben, oder KI ausschließlich zur Orientierung bzw. Recherche genutzt wurde.
Bei vollständig oder weitgehend KI-erzeugten, extern verwendeten oder besonders sensiblen Inhalten gelten die jeweils einschlägigen Kennzeichnungs- und Freigabevorgaben.
Eine Kennzeichnung ist erforderlich bei vollständig KI-erzeugten Bildern, Videos oder Audio-Dateien.
Nur freigegeben, nur dienstlich, keine persönlichen oder vertraulichen Daten, Ergebnisse immer prüfen.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Tool, ein Inhalt oder eine Eingabe erlaubt ist: Nutzen Sie die KI nicht vorschnell. Wenden Sie sich an Ihre Führungskraft oder an die in der KI-Richtlinie benannte zuständige Stelle und holen Sie vor der Nutzung eine Klärung ein.